Für Eisenbahner ein selbstverständlicher Begriff: Die „La“. In der Langfassung bedeutet es „Die Zusammenstellung der vorübergehend eingerichteten Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten (La)“
Sie hat den Zweck, das Zugpersonal über vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen, über besondere betriebsdienstliche Regelungen und über andere Besonderheiten zu unterrichten. Die La besteht aus den Teilen A und B. Der Teil A enthält die Vorbemerkungen zur La, Teil B. Dabei ist der Teil A als Rotdruck in Form eines auf A 5 gefalteten Umschlages als Schutzhülle für den Teil B zu verwenden.
Die La wird für jeden Reichsbahndirektionsbezirk gesondert herausgegeben und gilt auf den Strecken des Reichsbahndirektionsbezirkes bis zum Fahrplangrenzbahnhof, sie enthält auch Angaben für die Streckenabschnitte benachbarter Direktionsbezirke oder Eisenbahnverwaltungen. Die in der La, Teil B, aufgeführten Strecken und deren Nummern sind der Streckenkarte, die Bestandteil des Teils B ist zu entnehmen. Die La, Teil B gilt jeweils von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr des im Titel angegebenen Zeitraumes.
Bis in die 70-er Jahre galt die La im Winter 14-tägig.
In der La, Teil B, sind die Strecken in der Reihenfolge ihrer Nummerierung aufgeführt. Zweigleisige Strecken –auch mit kürzeren eingleisigen Streckenabschnitten- sind in der Regel nach Fahrtrichtungen (a und b) getrennt.
Eingleisige Streckenabschnitte innerhalb zweigleisiger Strecken sind unter der Streckenüberschrift angegeben. Eingleisige Strecken sind nur in Richtung der Streckenüberschrift angegeben. Für die Fahrtrichtung entgegen der Streckenüberschrift sind die Angaben in umgekehrter Reihenfolge zu entnehmen, d.h., es ist in den Spalten 1 und 2 von unten nach oben und ggf. von rechts nach links zu lesen. Die Streckenbezeichnung wird in der Regel in Richtung der Kilometrierung angegeben.
Die Triebfahrzeugführer müssen mit einem Teil A der La und mit den La, Teile B, der Reichsbahndirektionsbezirke ausgerüstet sein, deren Strecken sie befahren. Auch Führer schwerer Nebenfahrzeuge und Führer von Fahrzeugen und Geräten mit betrieblicher Sonderbehandlung nach VbS, DV 431, die mit eigener Kraft verkehren müssen mit der La ausgerüstet sein.
Der Triebfahrzeugführer hat sich beim Beginn seines Dienstes vom Vorhandensein der La, Teil A, und der erforderlichen Teile B zu überzeugen. Er ist dafür verantwortlich, dass diese dem neuesten Stand entsprechend berichtigt ist.
Der Zugführer hat bei Dienstbeginn auf dem Heimatbahnhof oder vor Antritt der Fahrt auf einem anderen Bahnhof die La, Teil B, der Reichsbahndirektionsbezirke einzusehen, deren Strecken er befährt.
Für den Neubau von Streckenabschnitten oder Inbetriebnahmen werden Sonderdrucke zur La herausgegeben die den Triebfahrzeugführern persönlich zugeteilt werden.
Soweit die trockene Theorie bei der ehemaligen DR. Für die DB dürfte ähnliches gelten.
Die Zeit der Papier-La ist vorbei. Heute gibt es den „Elektronischer Buchfahrplan und Langsamfahrstellen“ kurz EbuLa.
Wenn für ein Modultreffen schon Bild- und Buchfahrpläne, Frachtenmatrix und ein Tfz-Umlaufplan erstellt werden habe ich mir gedacht, probehalber eine La für das Treffen in Zella-Mehlis 2012 zu erstellen. Zumal dort auch in Absprache mit dem Fahrplaner auch Bauarbeiten mit Gleissperrung und einer Betra vorgesehen sind, um die Betriebsabläufe bei der großen Bahn den Modulfreunden näher zu bringen.
Natürlich ist die La in Zella-Mehlis für den Modulbetrieb angepasst und vereinfacht worden, der Teil A entfällt und der Teil B besteht nur aus einer auf A 5 gefalteten Seite. Dennoch enthält sie alle benötigten Angaben.
Zur Vorbereitung des Dienstes als Triebfahrzeugführer sollte also neben der im Betriebshandbuch geforderten Streckenkenntnis (durch Ablaufen des Arrangements) in Zukunft auch ein Blick in die La gehören.
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